Mallorca Hausbetreuung

Hausbetreuung & Hausverwaltung auf Mallorca




Mallorca Hausbetreuung

Häuser sind Wertgegenstände der besonderen Art, die einer Hausbetreuung bedürfen. Frühzeitig Mängel und Schäden durch Hausbetreuung erkennen heißt: aufwendige und teure Sanierungsarbeiten vermeiden. Insbesondere bei Häusern auf Mallorca, die mehrere Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleiben, lassen sich viele kostenintensive Reparaturen durch eine Hausbetreuung verhindern.

Wir betreuen Ihr Haus als wäre es unser Eigenes und kontrollieren regelmäßig nach Ihren Vorgaben den Innen- und Außenbereich Ihrer Immobilie und sollte einmal doch ein Schaden auftreten, wird er repariert, damit bei Ihrer Ankunft auf Mallorca alles wieder funktioniert.
Desweiteren können wir Ihnen jeden nur erdenklichen Service für Ihr Feriendomizil auf Mallorca anbieten

Mallorca Hausbetreuung

Was kostet der Hausbetreuer auf Mallorca?
Was zu den Aufgaben des Hausbetreuers gehört und welche Kosten Sie auf Ihre Mieter
umlegen können, lesen Sie hier. Kompetenz entscheidet. Die Kompetenzen des Hausbetreuers hängen von
seinem Auftraggeber ab. Der Hausbetreuer wirkt in erster Linie bei der Erfüllung
der wichtigsten Vermieterpflichten mit:


Hausbetreuungstätigkeiten und Betriebskostenabrechnung

Welche Kosten der Hausbetreuung können in die
Betriebskostenrechnung einfließen, d. h. an die Mieter weitergegeben werden? Für
die Leistungen des Hausbetreuungsunternehmens ist keine vollkommene Kostendeckung
möglich. Über die Abrechnung der Betriebskosten gibt es genaue rechtliche
Vorschriften: "Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer
(Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstück oder durch
den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der
Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, es
sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar
getragen werden".

Beschäftigung von Hausbetreuungsunternehmen

Der Vermieter hat bei
Beschäftigung einer Hausbetreuungs-Fremdfirma die Chance, den Verwaltungsaufwand in
seinem eigenen Unternehmen zu reduzieren und auf den Auftragnehmer zu
übertragen. In diesem Fall darf der Vermieter den Verwaltungsaufwand, der mit
der Wahrnehmung der Hausbetreuungsaufgaben verbunden ist, gegenüber den Mietern
über die Betriebskosten abrechnen.
Außerdem besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die notwendigen
Arbeitsmittel, die von der Hausbetreuungs - Fremdfirma zur Ausführung der Hausbetreuerarbeit
benötigt werden, abzuschreiben und in die Kalkulation der Hausbetreuungskosten aufzunehmen.

 

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